WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG
PROFESSIONELL UND INTERDISZIPLINÄR...
Wissenschaftliche Studien, z.B. interventionelle Studien oder Beobachtungsstudien, bedürfen einer sorgfältigen Planung. Die statistische Versuchsplanung berücksichtigt alle Phasen eines Versuchs oder eines Experimentes. Wir bieten als professioneller Full - Service - Anbieter sämtliche Schritte vom Forschungsdesign und der Studienauswertung an, wobei sich der idealisierte Forschungsprozess sich wie folgt darstellen lässt:
Insbesondere bei der Studienauswertung können wir Ihnen ein breites Spektrum an Analysemethoden mit den verschiedensten Softwarepaketen anbieten.
Zum Einsatz kommen neben den gängigen Statistikprogrammen (SPSS, SAS, SPlus, Stata, R) auch aktuelle Spezialsoftware wie LIMDEP
(zur Analyse multinominaler Daten und latenter Variablen), MLWin, MPlus (zur Analyse von Mehrebenenmodellen) oder AMOS (zur Analyse von sogenannten Kausalmodellen oder Strukturgleichungsmodellen).
Dazu bieten wir ein professionelles Reporting nach Maßgabe des Auftraggebers an. Von großer Wichtigkeit ist die Umsetzung von Zahlen in Sprache, die treffsichere sprachliche Umsetzung der gewonnenen Ergebnisse, die wissenschaftliche Kriterien erfüllt. Ohne den Rückbezug auf die im Verlauf des im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess aufgestellten Hypothesen und Fragestellungen bleibt die statistische Analyse ohne Belang. In der statistischen Auswertung werden auch die meisten Schwächen einer statistischen Analyse sichtbar.
Zu oft bleibt nur die reine Zahlendarstellung und zu wenig wird das Augenmerk auf eine klare sprachliche Ergebnissicherung gelegt.
Eine überzeugende statistische Auswertung wird die gewonnenen Ergebnisse in einen flüssigen Text einbauen, versehen mit der Relevanz, den ersten Schritten von der Frage zur statistischen Methode, dem Höhepunkt einer strukturierten Ergebnisdarstellung und zu guter Letzt dem Verweis auf den größeren wissenschaftlichen Kontext, durchaus auch im Bewusstsein möglicher Schwachstellen der Analyse.
Diskretion und schnelle Auftragsabwicklung können wir garantieren. Üblicherweise werden die Aufträge vertraglich fixiert und dann innerhalb der vereinbarten Zeit per email abgewickelt.
Wir arbeiten jedoch auf Wunsch auch im Hause des Klienten selbst, wobei nach Tagessätzen abgerechnet wird.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Üblicherweise wird ein schriftlicher Vertrag über eine wissenschaftliche Dienstleistung zwischen der Firma wissenschaftsdienste.com (Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber abgeschlossen, der unter anderen die genaue Angabe der Aufgabenstellung, der Vergütung und dem Zeitrahmen der zu erbringenden Leistungen enthält. Sollte auf eine schriftliche Vertragsausgestaltung verzichtet werden, so gelten die nachfolgend genannten Bedingungen mit Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin als vereinbart. Diese Vereinbarung ersetzt somit den schriftlichen Vertrag und bildet die Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Die Laufzeit der Vereinbarung über eine wissenschaftliche Dienstleistung beginnt mit dem Zahlungseingang der ersten Hälfte der vereinbarten Vergütung auf dem angegebenen Konto der Auftragnehmerin. Die Leistungsübergabe zur Erfüllung der beschriebenen Aufgaben an den Auftraggeber erfolgt dann bis zum vereinbarten Termin. Abweichungen vom vereinbarten Zeitrahmen, die sich aus bei Vereinbarungsabschluss nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Erbringung der vereinbarten wissenschaftlichen Dienstleistungen ergeben (z. B. weiterer Informationsbedarf seitens der Auftragnehmerin, Krankheit der Auftragnehmerin, Nachverhandlungen über zusätzliche Leistungen) berühren die Gültigkeit der Vereinbarung nicht. Die Parteien werden alle ihnen aufgrund dieser Vereinbarung bzw. deren Durchführung bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Ergebnisse und Geschäftsvorgänge aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Vereinbarung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung bekannt waren sowie für Informationen, die zu diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren. Die Verpflichtung gilt weiterhin nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vereinbarung ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei die Informationen nicht direkt oder indirekt von der bekannt gebenden Partei erhalten hat sowie für Informationen bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass die betreffende Information nach Abschluss der Vereinbarung ohne ihr Verschulden allgemein verfügbar wurde. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr überlassenen Unterlagen auf Aufforderung der Auftraggeber sofort, ansonsten unverzüglich nach Beendigung des Auftrages, ohne weitere Aufforderung an den Auftraggeber herauszugeben. Arbeitsergebnisse An den aus der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, übertragbares, unbeschränktes Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten. Nachbesserung / Haftung Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Auftraggeber und Auftragnehmerin sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin diesen Verpflichtungen nachkommt, wenn sie die übliche Sorgfalt unter Anwendung des Standes der Technik sowie unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einhält. Die Auftragnehmerin wird ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten, soweit sie nicht unverhältnismäßig sind und nicht über den vereinbarten Vereinbarungsgegenstand hinausgehen, bis zu sechs Wochen nach Übergabe der Leistungen und im Rahmen der aus der Grundausstattung der Auftragnehmerin zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mittel durchführen. Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. In der Höhe ist die Haftung der Auftragnehmerin für Fahrlässigkeit auf die zu zahlende Gesamtvergütung beschränkt. Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung sowie entgangenen Gewinn sowie andere Folgeschäden wird ausgeschlossen. Kündigung Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Kündigung ist das erreichte Ergebnis unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Die Auftragnehmerin ist dabei darauf bedacht, ein verwertbares Teilergebnis vorzulegen. Die Gesamtvergütung ist anteilig nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Sonstige Vereinbarungen Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verlieren alle den Inhalt dieser Vereinbarung betreffenden vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien ihre Gültigkeit. Keine der Parteien ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Gerichtstand ist Berlin.