WISSENSCHAFTLICHE BERATUNG
PROFESSIONELL UND INTERDISZIPLINÄR...
Wir beraten hinsichtlich der Planung, Durchführung und biometrisch-statistischen Auswertung klinischer Studien. Dazu gehören z. B. die Prüfplanerstellung bis hin zur Formulierung des Ethikantrages bei klinischen trials oder im Rahmen der klinischen Prüfung bei Arzneimittelzulassungen. In der klinischen Medizin bzw. der medizinischen Auftragsforschung wird die Erstellung und Auswertung kontrollierter und randomisierter Doppelblind-Studien der Phasen I-IV geleistet. Weiterhin werden epidemiologische Fragestellungen bearbeitet.
Das reicht von Berechnungen der minimalen Stichprobengröße, damit statistisch abgesicherte Ergebnisse möglich werden, dem Studiendesign (z.B. bei Fallkontrollstudien) und der professionellen statistischen Auswertung bis hin zu Meta-Analysen bisheriger Studien, die zunehmend eigenen Studien vorgeschaltet werden und in einschlägigen Fachartikeln (z. B. Dtsch Ärztebl) häufig publiziert werden. Auf der Basis einer Vielzahl großer und teilweise nicht öffentlicher Datenbanken werden auf Wunsch komplette Dossiers zu fachspezifischen Themen erstellt, die speziell auf den Auftraggeber zugeschnitten werden.
Außerdem wird der gesamte Prozess der Bearbeitung komplexer forschungsbezogener Themen gemeinsam mit den Auftraggeber wissenschaftlich begleitet, bis hin zur fertigen Publikation (medical writing).
Anspruchsvolle Texte, die insbesondere im medizinischen Bereich erstellt werden und auf die gewünschten Anforderungen flexibel eingehen und den "state-of-the-Art" darstellen. Wir verfügen über leistungsfähige Grafikprogramme zur professionellen Berichtlegung und Präsentation, die hohen wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Zusätzlich analysieren wir professionell und anwendungsorientiert bereits vorliegende Daten. Datenerhebung und anschließendes Datenmanagement, die Aufbereitung auch großer Datenmengen, werden auf Wunsch ebenfalls angeboten.
Zum Einsatz kommt neben den gängigen Statistikprogrammen (SPSS, SAS, Stata, SPlus etc.) auch aktuelle Spezialsoftware wie LIMDEP (zur Analyse multinomialer Daten und latenter Variablen), MLWin (zur Analyse von Mehrebenenmodellen) oder AMOS (zur Analyse von Kausalmodellen oder Strukturgleichungsmodellen).
Damit werden Auswertungen zu verschiedenen Fragestellungen möglich, die in der medizinischen Statistik bzw. Biostatistik relevant sind: Odds-Ratios, Relatives Risiko, Klassische Survivalanalysen, die Berechnung von 5-Jahres-Überlebensraten, NNT (Numbers-to-Treat), multivariate zeitabhängige Cox-Regressionen bis hin zu anspruchsvollen Kausalmodellen und Zeitreihenanalysen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Üblicherweise wird ein schriftlicher Vertrag über eine wissenschaftliche Dienstleistung zwischen der Firma wissenschaftsdienste.com (Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber abgeschlossen, der unter anderen die genaue Angabe der Aufgabenstellung, der Vergütung und dem Zeitrahmen der zu erbringenden Leistungen enthält. Sollte auf eine schriftliche Vertragsausgestaltung verzichtet werden, so gelten die nachfolgend genannten Bedingungen mit Auftragserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin als vereinbart. Diese Vereinbarung ersetzt somit den schriftlichen Vertrag und bildet die Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Die Laufzeit der Vereinbarung über eine wissenschaftliche Dienstleistung beginnt mit dem Zahlungseingang der ersten Hälfte der vereinbarten Vergütung auf dem angegebenen Konto der Auftragnehmerin. Die Leistungsübergabe zur Erfüllung der beschriebenen Aufgaben an den Auftraggeber erfolgt dann bis zum vereinbarten Termin. Abweichungen vom vereinbarten Zeitrahmen, die sich aus bei Vereinbarungsabschluss nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Erbringung der vereinbarten wissenschaftlichen Dienstleistungen ergeben (z. B. weiterer Informationsbedarf seitens der Auftragnehmerin, Krankheit der Auftragnehmerin, Nachverhandlungen über zusätzliche Leistungen) berühren die Gültigkeit der Vereinbarung nicht. Die Parteien werden alle ihnen aufgrund dieser Vereinbarung bzw. deren Durchführung bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Ergebnisse und Geschäftsvorgänge aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Vereinbarung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung bekannt waren sowie für Informationen, die zu diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren. Die Verpflichtung gilt weiterhin nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vereinbarung ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei die Informationen nicht direkt oder indirekt von der bekannt gebenden Partei erhalten hat sowie für Informationen bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass die betreffende Information nach Abschluss der Vereinbarung ohne ihr Verschulden allgemein verfügbar wurde. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr überlassenen Unterlagen auf Aufforderung der Auftraggeber sofort, ansonsten unverzüglich nach Beendigung des Auftrages, ohne weitere Aufforderung an den Auftraggeber herauszugeben. Arbeitsergebnisse An den aus der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, übertragbares, unbeschränktes Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten. Nachbesserung / Haftung Die Auftragnehmerin wird die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Auftraggeber und Auftragnehmerin sind sich darüber einig, dass die Auftragnehmerin diesen Verpflichtungen nachkommt, wenn sie die übliche Sorgfalt unter Anwendung des Standes der Technik sowie unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einhält. Die Auftragnehmerin wird ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten, soweit sie nicht unverhältnismäßig sind und nicht über den vereinbarten Vereinbarungsgegenstand hinausgehen, bis zu sechs Wochen nach Übergabe der Leistungen und im Rahmen der aus der Grundausstattung der Auftragnehmerin zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mittel durchführen. Die Auftragnehmerin haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. In der Höhe ist die Haftung der Auftragnehmerin für Fahrlässigkeit auf die zu zahlende Gesamtvergütung beschränkt. Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung sowie entgangenen Gewinn sowie andere Folgeschäden wird ausgeschlossen. Kündigung Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Kündigung ist das erreichte Ergebnis unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Die Auftragnehmerin ist dabei darauf bedacht, ein verwertbares Teilergebnis vorzulegen. Die Gesamtvergütung ist anteilig nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Sonstige Vereinbarungen Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verlieren alle den Inhalt dieser Vereinbarung betreffenden vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien ihre Gültigkeit. Keine der Parteien ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Gerichtstand ist Berlin.